Allgemeine Geschäftsbedingungen

Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen – PSP Verwaltungs- und Handels GmbH, und Peter Krell, öffentlich bestellt und vereidigt als Versteigerer, Weimarer Str. 83 a/b, 98693 Ilmenau

1. Mit Teilnahme an meiner Auktion/Verkauf erkennt der Bieter und der Käufer die nachstehenden Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen an.
2. Jeder Bieter muss sich ausweisen und nimmt mit der Bieterkarte an der Versteigerung teil. eine Kopie des Passes oder Personalausweis vom Käufer ist Bestandteil der Bieterkarte.
3. Dem Ersteigerer/Käufer wird auf Wunsch, der Auftraggeber der jeweiligen Objekte mitgeteilt.
4. Die Objekte werden in Namen und für Rechnung des Auftraggebers in dem Zustand verkauft, indem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung/Verkaufs befinden. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernommen wird. Wenngleich die Auflistung der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, sind die Technischen Daten, Maße oder Gewichtsangaben und Baujahre unverbindlich. Der Verkäufer steht für die Richtigkeit der Katalogangaben nicht ein.
5. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern, und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.
6. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen.
7. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt allein die Anordnung des Versteigerers.
8. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von 15% plus der ges. Mehrwertsteuer(19%) bei Umsatzsteuerpflichtigen Auftraggebern. Bei Versteigerung im Auftrag privater Auftraggeber erfolgt die Berechnung der MwSt nur auf die 15% Versteigerungsgebühr.
9. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.
10. Die Zahlung der Gesamtforderung muss bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Er bleibt für den Mindesterlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
11. Das Kaufobjekt gilt mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung, Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen.
Dies trifft auch insbesondere für Zubehörteile zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung- bei Schecks nach bankbestätigter Gutschrift- auf den Käufer über.
12. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Abholung der ersteigerten Objekte, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen versteht. Die Herausgabe der mit Scheck bezahlten Objekte kann nur nach Prüfung der Bankbestätigung erfolgen. Die Abholung muss zu den angegebenen Terminen erfolgen. Für verspätete Abholung können Gebühren von bis zu 26,00Euro/Tag erhoben werden. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Versteigerung keine Abholung, ist der Auktionator ohne weitere Aufforderung berechtigt, dass oder die Objekte neu zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der Mindesterlös und die dadurch anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Ersterwerbers.
13. Die am Versteigerungstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der persönlichen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung erteilt. Irrtum bleibt vorbehalten.
14. Käufer aus der Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MwSt. als Kaution an den Versteigerer zu zahlen. Nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrnachweise wird die MwSt. zurückerstattet. Verkäufe an Bieter aus den EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtlich beglaubigten Ust.-Indentifikationsnummer umsatzsteuerfrei erfolgen.
15. Für Unfälle währen der Besichtigung, Versteigerung/Verkauf und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist untersagt.
16. Alle Besucher der Versteigerung/Verkauf haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer
17. Das Betreten des Geländes, auf dem die Versteigerung/Verkauf oder auch die Besichtigung stattfindet erfolgt auf eigene Gefahr
18. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
19. Ein Bieter, welcher im Auftrag eines Anderen ersteigert, haftet neben diesem selbstschuldnerisch.
20. Wir nehmen die Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.
21. Jeder Bieter hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für Missbrauch mit der Bieternummer haftet der Bieter.
22. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten 98693 Ilmenau.
23. Sollten eine oder mehrer Bestimmungen nicht mit den rechtlichen Vorschriften übereinstimmen, so behalten die restlichen ihre Gültigkeit. An Stelle einer ungültigen Bestimmung soll diejenige treten, deren zulässiger Inhalt der gewollten ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.